Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Generelle Bedingungen bei Website und Appsite-Erstellung
(1) Die Website und Appsite wird auf der Basis der Worldsoft-Technik erstellt. Der
Umfang der Website/Appsite und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag
definiert.
(2) Voraussetzungen für die Erstellung sind ein Worldsoft-Hosting-Paket und evtl. eine
Internet-Adresse (Domain) bei der Worldsoft AG, Summelenweg 91, 8808
Pfäffikon SZ, Schweiz.
(3) Falls auf der Domain des Auftraggebers bereits eine Website vorhanden ist, erfolgt
die Erstellung auf einer internen Internet-Adresse bei Worldsoft, damit kein
Unterbruch entsteht. Die neue Website wird nach Fertigstellung auf die
bestehende Internet-Adresse aufgeschaltet. Dies geschieht durch die
Durchführung eines Providerwechsels vom vorherigen Provider zu Worldsoft.
Nach der Umschaltung sind die alten Inhalte und E-Mails in den Mailkonten beim
vorherigen Provider nicht mehr unter dieser Domain erreichbar.
(4) Der Auftragnehmer optimiert die Website für folgende Internet-Browser: Firefox
und Google Chrome. Die Garantie der Optimierung auf diese Internet-Browser
erstreckt sich auf die aktuellen Versionen der jeweiligen Browser zum Zeitpunkt
der Fertigstellung der Website.
(5) Nachdem der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Angaben zur
Grundkonzeption erhalten hat, entwickelt er eine Basisversion einer
gebrauchstauglichen Website und Appsite. Die Basisversion lässt die Struktur
erkennen, und beinhaltet die wesentlichen gestalterischen Merkmale (Design) und
die notwendige Grundfunktionalität. Nachdem der Auftraggeber mit der
Basisversion einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das
Material für den gewünschten Inhalt der Website und Appsite erhalten hat,
beginnt er mit der Produktion der Endversion.
2. Generelle Bedingungen für Grafikdesign
(1) Der Umfang der Grafik-Designarbeiten und die Leistungsbeschreibung sind im
Auftrag definiert.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner
oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen.
(3) Der Auftragnehmer entwickelt nach Vorgaben des Auftraggebers eine
Skizze/Entwurf. Nachdem der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden ist
und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten
Inhalt erhalten hat, beginnt er mit der Umsetzung der Endversion. Die Endversion
erhält der Auftraggeber als druckoptimierte Datei in digitaler Form.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur
Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder,
Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei
den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden.
Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und
Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:
a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).
b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd. Oder in
gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung
per Scanner eignet.
4. Abnahme der Arbeiten
(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der
Basisversion/Entwurfsskizze an. Die Abnahme der Basisversion/Entwurfsskizze
erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn der Auftraggeber in dieser Zeit keine
Änderungswünsche anzeigt.
(2) Nach Fertigstellung der Endversion zeigt der Auftragsnehmer das dem
Auftraggeber an. Die Abnahme der Endversion erfolgt automatisch nach 10 Tagen,
wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt
werden. Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt,
sofern diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei
Änderungswünschen, die nicht mehr durch die Pauschalvergütung abgedeckt
werden, vereinbaren die Parteien diese gemäss Punkt 7.2 zu handhaben. Die
Abnahme der Endversion nach Änderung erfolgt automatisch nach 10 Tagen.
(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem
Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der
Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden
Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
5. Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und
zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen.
Voraussetzung für die Nutzung der Website im Internet, ist die Dienstleistung von
Worldsoft, wie in Punkt 1.2 beschrieben. Die Einräumung des Nutzungsrechtes
wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäss Punkt 7 dieses Vertrags
geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung
des Auftragnehmers aufgenommen.
6. Bedingungen bei laufender Betreuung
(1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung
vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.
(2) Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist
der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des
offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die
laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber
bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.
7. Vergütung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der
vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die
in diesem Auftrag definierten Leistungen.
(2) Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die
Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden
sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der
Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen
Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen
Verpflichtungen gemäss Punkt 3 nicht nachgekommen ist.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen
Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäss
Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet
sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen. Die Abschlagszahlungen
sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
8. Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen
Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der
Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht
verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Dies
betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen, wie
z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen. Sollten
Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstösse in Anspruch
nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher
Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm
wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing
Maßnahmen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des
Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die
Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
(4) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers
beträgt ein Jahr.
9. Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen,
insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem
Auftrag nachhaltig verletzt.
(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der
Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss Punkt 3 dieses Vertrages nachhaltig
verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige
Rechnungen nicht ausgleicht.
(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen
Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der
Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen
verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits
erbrachte Leistungen zu vergüten.
10. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche
Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender
Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich
wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass
eine Regelungslücke besteht.
(3) Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des
Auftragnehmers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online Werbung
11. Generelle Bedingungen Online Marketing Dienstleistungen
(1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer Dienstleistungen im Bereich des
Internet-Marketings und der Suchmaschinenoptimierung vereinbaren. Die
Leistungsbeschreibung und der Preis sind im Auftrag definiert.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung
einzelner oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen
(3) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der
vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und
Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese nötig sind.
(4) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich
darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook oder
Google, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen
vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen
oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und
Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das für den
Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte
grundlos entfernt werden. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser
Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese
auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der
Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die
Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der
Auftragnehmer beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen
und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“
einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der
einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so
eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer aber nicht
dafür einstehen, dass eine beauftragte Werbeleistung auch jederzeit abrufbar ist.
(5) Der Auftragnehmer haftet auch nicht für etwaige Rechtschreibfehler in
Werbeanzeigen und etwaige falsche Ziel-Verlinkungen.
12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur
Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder,
Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei
den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden.
Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und
Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:
a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).
b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd. Oder in
gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung
per Scanner eignet.
13. Termine
(1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche
Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Auftragnehmer
schriftlich zu bestätigen.
(2) Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er
nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere
unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen
die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und
verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als
zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und den Auftragnehmer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom
Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmer schriftlich eine
angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos
verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung
oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
14. Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und
zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen. Die
Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber, die
gemäss Punkt 7 dieses Vertrags geschuldete Vergütung vollständig an den
Auftragnehmer entrichtet hat.
15. Bedingungen bei laufender Betreuung
(1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung
vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.
(2) Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist
der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des
offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die
laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber
bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.
16. Vergütung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der
vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die
in diesem Auftrag definierten Leistungen.
(2) Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die
Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden
sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der
Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen
Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber
seinen Verpflichtungen gemäss Punkt 3 nicht nachgekommen ist.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen
zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn
Leistungen gemäss Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der
Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten
Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur
Zahlung fällig.
17. Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen
Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der
Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht
verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Dies
betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen,
wie z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen.
Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstösse in
Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von
jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen,
die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing
Maßnahmen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einhaltung der DSGVO (DatenschutzGrundverordnung) der europäischen Union durch den Auftraggeber. Anbieter
von «Social-Media-Kanälen» verarbeiten personenbezogene Daten. Der
Auftraggeber informiert Besucher seiner Website rechtskonform in seiner
Datenschutzerklärung.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des
Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die
Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
(5) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers
beträgt ein Jahr.
18. Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen,
insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem
Auftrag nachhaltig verletzt.
(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der
Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss Punkt 12 dieses Vertrages
nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung
fällige Rechnungen nicht ausgleicht.
(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen
Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der
Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen
verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits
erbrachte Leistungen zu vergüten.
19. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche
Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender
Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich
wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass
eine Regelungslücke besteht.
(3) Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des
Auftragnehmers.