Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Generelle Bedingungen bei Website und Appsite-Erstellung

(1) Die Website und Appsite wird auf der Basis der Worldsoft-Technik erstellt. Der

Umfang der Website/Appsite und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag

definiert.

(2) Voraussetzungen für die Erstellung sind ein Worldsoft-Hosting-Paket und evtl. eine

Internet-Adresse (Domain) bei der Worldsoft AG, Summelenweg 91, 8808

Pfäffikon SZ, Schweiz.

(3) Falls auf der Domain des Auftraggebers bereits eine Website vorhanden ist, erfolgt

die Erstellung auf einer internen Internet-Adresse bei Worldsoft, damit kein

Unterbruch entsteht. Die neue Website wird nach Fertigstellung auf die

bestehende Internet-Adresse aufgeschaltet. Dies geschieht durch die

Durchführung eines Providerwechsels vom vorherigen Provider zu Worldsoft.

Nach der Umschaltung sind die alten Inhalte und E-Mails in den Mailkonten beim

vorherigen Provider nicht mehr unter dieser Domain erreichbar.

(4) Der Auftragnehmer optimiert die Website für folgende Internet-Browser: Firefox

und Google Chrome. Die Garantie der Optimierung auf diese Internet-Browser

erstreckt sich auf die aktuellen Versionen der jeweiligen Browser zum Zeitpunkt

der Fertigstellung der Website.

(5) Nachdem der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Angaben zur

Grundkonzeption erhalten hat, entwickelt er eine Basisversion einer

gebrauchstauglichen Website und Appsite. Die Basisversion lässt die Struktur

erkennen, und beinhaltet die wesentlichen gestalterischen Merkmale (Design) und

die notwendige Grundfunktionalität. Nachdem der Auftraggeber mit der

Basisversion einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das

Material für den gewünschten Inhalt der Website und Appsite erhalten hat,

beginnt er mit der Produktion der Endversion.

2. Generelle Bedingungen für Grafikdesign

(1) Der Umfang der Grafik-Designarbeiten und die Leistungsbeschreibung sind im

Auftrag definiert.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner

oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen.

(3) Der Auftragnehmer entwickelt nach Vorgaben des Auftraggebers eine

Skizze/Entwurf. Nachdem der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden ist

und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten

Inhalt erhalten hat, beginnt er mit der Umsetzung der Endversion. Die Endversion

erhält der Auftraggeber als druckoptimierte Datei in digitaler Form.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur

Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder,

Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei

den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden.

Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und

Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:

a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).

b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd. Oder in

gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung

per Scanner eignet.

4. Abnahme der Arbeiten

(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der

Basisversion/Entwurfsskizze an. Die Abnahme der Basisversion/Entwurfsskizze

erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn der Auftraggeber in dieser Zeit keine

Änderungswünsche anzeigt.

(2) Nach Fertigstellung der Endversion zeigt der Auftragsnehmer das dem

Auftraggeber an. Die Abnahme der Endversion erfolgt automatisch nach 10 Tagen,

wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt

werden. Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt,

sofern diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei

Änderungswünschen, die nicht mehr durch die Pauschalvergütung abgedeckt

werden, vereinbaren die Parteien diese gemäss Punkt 7.2 zu handhaben. Die

Abnahme der Endversion nach Änderung erfolgt automatisch nach 10 Tagen.

(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem

Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der

Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden

Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und

zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen.

Voraussetzung für die Nutzung der Website im Internet, ist die Dienstleistung von

Worldsoft, wie in Punkt 1.2 beschrieben. Die Einräumung des Nutzungsrechtes

wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäss Punkt 7 dieses Vertrags

geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.

(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung

des Auftragnehmers aufgenommen.


6. Bedingungen bei laufender Betreuung

(1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung

vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.

(2) Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist

der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des

offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die

laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber

bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.

7. Vergütung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der

vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die

in diesem Auftrag definierten Leistungen.

(2) Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die

Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden

sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der

Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen

Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen

Verpflichtungen gemäss Punkt 3 nicht nachgekommen ist.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen

Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäss

Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet

sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen. Die Abschlagszahlungen

sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

8. Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen

Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der

Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht

verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Dies

betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen, wie

z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen. Sollten

Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstösse in Anspruch

nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher

Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm

wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,

insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing

Maßnahmen.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden

und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die

vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des

Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die

Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.

(4) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers

beträgt ein Jahr.

9. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen,

insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem

Auftrag nachhaltig verletzt.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der

Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss Punkt 3 dieses Vertrages nachhaltig

verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige

Rechnungen nicht ausgleicht.

(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen

Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der

Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen

verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits

erbrachte Leistungen zu vergüten.

10. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche

Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender

Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen

Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich

wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass

eine Regelungslücke besteht.

(3) Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des

Auftragnehmers.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online Werbung

11. Generelle Bedingungen Online Marketing Dienstleistungen

(1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer Dienstleistungen im Bereich des

Internet-Marketings und der Suchmaschinenoptimierung vereinbaren. Die

Leistungsbeschreibung und der Preis sind im Auftrag definiert.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung

einzelner oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen

(3) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der

vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und

Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese nötig sind.

(4) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich

darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook oder

Google, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen

vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen

oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und

Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das für den

Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte

grundlos entfernt werden. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser

Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese

auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der

Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die

Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der

Auftragnehmer beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen

und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“

einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der

einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so

eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer aber nicht

dafür einstehen, dass eine beauftragte Werbeleistung auch jederzeit abrufbar ist.

(5) Der Auftragnehmer haftet auch nicht für etwaige Rechtschreibfehler in

Werbeanzeigen und etwaige falsche Ziel-Verlinkungen.

12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur

Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder,

Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei

den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden.

Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und

Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:

a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).

b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd. Oder in

gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung

per Scanner eignet.

13. Termine

(1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als

verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche

Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Auftragnehmer

schriftlich zu bestätigen.

(2) Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er

nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere

unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen

die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und

verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als

zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und den Auftragnehmer

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom

Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmer schriftlich eine

angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos

verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung

oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit.

14. Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und

zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen. Die

Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber, die

gemäss Punkt 7 dieses Vertrags geschuldete Vergütung vollständig an den

Auftragnehmer entrichtet hat.

15. Bedingungen bei laufender Betreuung

(1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung

vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.

(2) Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist

der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des

offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die

laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber

bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.

16. Vergütung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der

vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die

in diesem Auftrag definierten Leistungen.

(2) Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die

Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden

sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der

Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen

Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber

seinen Verpflichtungen gemäss Punkt 3 nicht nachgekommen ist.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen

zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn

Leistungen gemäss Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der

Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten

Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur

Zahlung fällig.

17. Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen

Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der

Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht

verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Dies

betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen,

wie z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen.

Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstösse in

Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von

jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen,

die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,

insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing

Maßnahmen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einhaltung der DSGVO (DatenschutzGrundverordnung) der europäischen Union durch den Auftraggeber. Anbieter

von «Social-Media-Kanälen» verarbeiten personenbezogene Daten. Der

Auftraggeber informiert Besucher seiner Website rechtskonform in seiner

Datenschutzerklärung.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden

und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die

vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des

Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die

Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.

(5) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers

beträgt ein Jahr.

18. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen,

insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem

Auftrag nachhaltig verletzt.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der

Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss Punkt 12 dieses Vertrages

nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung

fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen

Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der

Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen

verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits

erbrachte Leistungen zu vergüten.

19. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche

Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender

Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen

Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich

wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass

eine Regelungslücke besteht.

(3) Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des

Auftragnehmers.